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Axels Umzug in die Schweiz::Einreise

Hinweis:
Die hier angegebenen Informationen betreffen meinen Umzug von 2001. Seitdem hat sich viel getan. Sie dürften daher veraltet sein.

Einreisebewilligung
Als Tourist darf man die Schweiz 3 Monate lang besuchen. Möchte man jedoch als Arbeitnehmer eine Arbeit aufnehmen, so ist eine Einreisebewilligung erforderlich.
Wenn man bei einer schweizer Firma den Arbeitsvertrag "in der Tasche" hat, so kümmert sich die Firma beim Wirtschaftsamt in Bern um dieses Papier. Sie muss diesem gegenüber begründen können, dass ein Arbeitsplatz auf Grund der Arbeitsmarktlage nicht aus landeseigenen Ressourcen gedeckt werden kann. Bei Berufen der IT-Branche oder in der Krankenpflege sind die Chancen, die Einreisebewilligung zu erhalten, ganz sicher grösser, als bei denen des Käsereihandwerks.

Visum & Co.
Bei Bürgern aus Mitgliedsländern der EU ist bei der Einreise "zur Arbeitsaufnahme" ein gültiger Reisepass erforderlich. Ein gesondertes Visum braucht es nicht.
Bei Einreisenden mach anderer Staaten ist ein Visum Pflicht. Genaueres ist in der oben erwähnten Info-Broschüre des Schweizer Generalkonsulates zu finden.

Wohnung
Wenn man in einem neuen Land arbeitet, so muss zumeist eine neue Wohnung gefunden werden. Sofern man nicht bei Freunden oder Bekannten unterkommen kann, so sind die Links oben rechts ganz sicher hilfreich. Die Wohnungssuche ist mit "Münchener Verhältnissen" partout nicht vergleichbar. Man findet sehrwohl etwas. Am meisten hinderlich wird wohl die Entfernung zwischen dem jetzigen Aufenthaltsort in Deutschland und dem neuen Wohnort in der schweiz sein. Zur Entscheidungsfindung muss man halt Besichtigungstermine koordinieren und Zeit + Geld für An- und Abreise (ggf. Übernachtungen) berücksichtigen.

Ach ja: Seinem neuen Vermieter sollte man Arbeitsbewilligung und/ oder Arbeitsvertrag vorlegen können. Das vereinfacht ihm seine Entscheidung, die Wohnung an einen "wildfremden Ausländer" zu vermieten.
 
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