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Umzug in die Schweiz
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Einreise
Axels Umzug in die Schweiz::Einreise
Voraussetzungen zur Einreise
Hinweis:
Die hier angegebenen Informationen betreffen meinen Umzug von 2001. Seitdem hat sich viel getan. Sie dürften daher veraltet sein.
Einreisebewilligung
Als Tourist darf man die Schweiz 3 Monate lang besuchen.
Möchte man jedoch als Arbeitnehmer eine Arbeit
aufnehmen, so ist eine Einreisebewilligung erforderlich.
Wenn man bei einer schweizer Firma den
Arbeitsvertrag
"in der Tasche" hat, so kümmert sich die Firma
beim Wirtschaftsamt in Bern um dieses Papier. Sie
muss diesem gegenüber begründen können,
dass ein Arbeitsplatz auf Grund der Arbeitsmarktlage
nicht aus landeseigenen Ressourcen gedeckt werden kann.
Bei Berufen der IT-Branche oder in der Krankenpflege sind
die Chancen, die Einreisebewilligung zu erhalten,
ganz sicher grösser, als bei denen des
Käsereihandwerks.
Visum & Co.
Bei Bürgern aus Mitgliedsländern der EU ist bei der Einreise
"zur Arbeitsaufnahme" ein gültiger Reisepass
erforderlich. Ein gesondertes Visum braucht es nicht.
Bei Einreisenden mach anderer Staaten ist ein Visum Pflicht.
Genaueres ist in der oben erwähnten Info-Broschüre
des Schweizer Generalkonsulates zu finden.
Wohnung
Wenn man in einem neuen Land arbeitet, so muss zumeist
eine neue Wohnung gefunden werden.
Sofern man nicht bei Freunden oder Bekannten unterkommen
kann, so sind die Links oben rechts ganz sicher hilfreich.
Die Wohnungssuche ist mit "Münchener Verhältnissen"
partout nicht vergleichbar. Man findet sehrwohl etwas. Am meisten
hinderlich wird wohl die Entfernung zwischen dem jetzigen
Aufenthaltsort in Deutschland und dem neuen Wohnort in
der schweiz sein. Zur Entscheidungsfindung muss man halt
Besichtigungstermine koordinieren und Zeit + Geld für
An- und Abreise (ggf. Übernachtungen)
berücksichtigen.
Ach ja: Seinem neuen Vermieter sollte man Arbeitsbewilligung und/ oder
Arbeitsvertrag vorlegen können. Das vereinfacht ihm
seine Entscheidung, die Wohnung an einen "wildfremden
Ausländer" zu vermieten.