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Axels Umzug in die Schweiz::Umzug

Hinweis:
Die hier angegebenen Informationen betreffen meinen Umzug von 2001. Seitdem hat sich viel getan. Sie dürften daher veraltet sein.

Um eine Umzugsfirma sollte man sich gut 2 Wochen vor dem gewünschten Umzugstermin kümmern. Diese kann, wenn man es nicht selbst durch Abklappern von Kleinanzeigen organisieren mag, einem Verpackungsmaterial bereitstellen: Kartons, Luftpolsterfolie, Seidenpapier, Klebeband etc.
Desweiteren vermag diese, Ihnen das Prozedere beim Umzug mit Grenzüberschreitung zu erklären und was der Zoll von Ihnen wissen will.
An der Grenze zur Schweiz benötigen Sie eine Ladeliste des Umzugsgutes, was Sie einführen. Diese kann durchaus handgeschrieben sein und sollte die grösseren Dinge des Haushalts und deren Menge beinhalten:
  • Möbel: Schränke, Regale, Tische, Stühle, ...
  • Elektrogeräte: Fernseher, Anlage, PC, Mikrowelle, Leuchten
Ganz allgemein ohne Mengenangeben hatte *ich* aufgeführt:
  • Bekleidung, Bettwäsche, Handtücher
  • Küchenutensilien, Gewürze, Teller, Besteck, ...
  • Bücher + Zeitschriften
  • persönliche Dokumente, Ordner
Wenn man am Verpacken des Umzugsgutes ist, kann man sich nebenbei diese Liste erstellen, indem man sich notiert, was man gerade einpackt.

an der Schweizer Grenze:
Direkt an der Grenze gibt es einen Antrag auf Abgabenbefreiung. Mit diesem Formular sind dem Zollamt vorzulegen:
  • das Verzeichnis der einzuführenden Waren (also unsere Ladeliste); Waren, auf welche die Voraussetzungen für die Abgabenbefreiung nicht zutreffen, sind am Schluss des Verzeichnisses als "zu verzollende Waren" aufzuführen (z.B. Haushaltsgegenstände, die weniger als 6 Monate alt sind)
  • das schweizerische Aufenthaltspapier (Aufenthaltsgenehmigung)
  • der ausländische amtliche Zulassungsschein für Automobile, Motorboote und Flugzeuge
  • der Nachweis über den Erwerb oder die Miete eines Hauses oder einer Wohnung bzw. über deren Bezugsbereitschaft
 
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