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Umzug in die Schweiz
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Umzug
Axels Umzug in die Schweiz::Umzug
der Umzug selbst
Hinweis:
Die hier angegebenen Informationen betreffen meinen Umzug von 2001. Seitdem hat sich viel getan. Sie dürften daher veraltet sein.
Um eine Umzugsfirma sollte man sich
gut 2 Wochen vor dem
gewünschten Umzugstermin kümmern. Diese kann, wenn
man es nicht selbst durch Abklappern von Kleinanzeigen
organisieren mag, einem Verpackungsmaterial bereitstellen:
Kartons, Luftpolsterfolie, Seidenpapier, Klebeband etc.
Desweiteren vermag diese, Ihnen das Prozedere beim Umzug
mit Grenzüberschreitung zu erklären und was der Zoll
von Ihnen wissen will.
An der Grenze zur Schweiz benötigen Sie eine Ladeliste
des Umzugsgutes, was Sie einführen. Diese kann durchaus
handgeschrieben sein und sollte die grösseren Dinge
des Haushalts und deren Menge beinhalten:
- Möbel: Schränke, Regale, Tische, Stühle, ...
- Elektrogeräte: Fernseher, Anlage, PC, Mikrowelle, Leuchten
Ganz allgemein ohne Mengenangeben hatte *ich* aufgeführt:
- Bekleidung, Bettwäsche, Handtücher
- Küchenutensilien, Gewürze, Teller, Besteck, ...
- Bücher + Zeitschriften
- persönliche Dokumente, Ordner
Wenn man am Verpacken des Umzugsgutes ist, kann man sich
nebenbei diese Liste erstellen, indem man sich notiert,
was man gerade einpackt.
an der Schweizer Grenze:
Direkt an der Grenze gibt es einen Antrag auf Abgabenbefreiung.
Mit diesem Formular sind dem Zollamt vorzulegen:
- das Verzeichnis der einzuführenden Waren (also unsere Ladeliste);
Waren, auf welche die Voraussetzungen für die Abgabenbefreiung
nicht zutreffen, sind am Schluss des Verzeichnisses als
"zu verzollende Waren" aufzuführen (z.B. Haushaltsgegenstände,
die weniger als 6 Monate alt sind)
- das schweizerische Aufenthaltspapier (Aufenthaltsgenehmigung)
- der ausländische amtliche Zulassungsschein für Automobile,
Motorboote und Flugzeuge
- der Nachweis über den Erwerb oder die Miete eines Hauses
oder einer Wohnung bzw. über deren Bezugsbereitschaft