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Axels Umzug in die Schweiz::Versicherung

Hinweis:
Die hier angegebenen Informationen betreffen meinen Umzug von 2001. Seitdem hat sich viel getan. Sie dürften daher veraltet sein.

Wenn man wohlerhalten in der Schweiz eingetroffen ist, so muss man sich - entsprechend der Information auf der Aufenthaltsbewilligung - beim Einwohneramt melden. Diese Anmeldung hat innerhalb 8 Tage nach Einreise, aber vor Antritt der Arbeit zu erfolgen.

Desweiteren benötigt man ein Set von neu abzuschliessenden Versicherungen:
  • Krankenkasse
    Jede Schweizer Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, einen neuen Klienten aufzunehmen und einen Mindestumfang an Krankenkassenleistungen zu gewährleisten. Dieser Mindestumfang der Leistungen ist bei allen Krankenkassen gleich; jedoch nicht Ihre Beiträge. Daher lohnt sich der Vergleich mehrerer Kassen.
    Unterschiede gibt es zum einen in den Beitragssätzen; hinzu kommen Einsparungsmöglichkeiten ergeben durch unterschiedliche Staffelungen von "Eigenleistungen" im Krankheitsfall (Franchisen).
    Noch ein Hinweis: Anders als in Deutschland, werden Beträge der Krankenversicherung nicht vom Bruttolohn direkt durch den Arbeitgeber abgeführt. Auch wenn die Beiträge vom Nettolohn abgehen, sie sind weit geringer als in Deutschland.
  • Hausrat- und Privathaftpflicht
    Diese kennt man von Deutschland auch;-) Es ist sinnvoll, beide Versicherungen bei einem Unternehmen abzuschliessen; Viele Versicherungen geben Rabatt auf die jährlichen Beiträge beim gemeinsamen Abschluss dieser beiden Versicherungen.
  • Girokonto
    Auch hier gilt: man suche sich die Bank seiner Wahl. Bei den Vergleichen bitte nicht gleich vor den Leistungen und deren Preisen erschrecken - versuchen Sie einmal "schweizintern" zu vergleichen und nicht von deutschen Verhältnissen auszugehen.
 
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