Leistungsschutzrecht? Lernresistenz?

Mittwoch, 28. November, 2012

Darf ich höflichst fragen, WAS GENAU das Problem ist, dass es ein Leistungsschutzrecht braucht?

Die Darstellung aller Webseiten basiert im wesentlichen auf dem Protokoll HTTP(s) und der Beschreibungssprache HTML.

Wenn das Problem denn tatsächlich wäre, dass Google & Co. Inhalte von Verlagen indexieren, dann ist es doch extrem einfach: Man nimmt sich 10 Minuten Zeit und studiert, wie man das Indexieren seiner Webseite unterbindet.

Selbstverständlich geht das und ist zudem genauestens spezifiziert. Seit über 15 Jahren. Nochmal in Worten: Fünfzehn Jahren.

Wie wäre es mit einer solchen robots.txt

User-agent: *
Disallow: /

… oder auf einelnen, nicht zu indexierenden Webseiten ein

<meta name="robots" content="noindex">

in den Header einzubauen?

Was darf man von einer Person/ Instanz halten, die nach mehr als 1 Jahrzent des Vorhandenseins einer Regelung krampfhaft versucht, auf lernresistent zu machen?

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